Worauf Schüler, Eltern und Lehrer beim Recht am eigenen Bild achten sollten.
In der Schule soll gelernt werden und es sollen keine Fotos von den Schülern gemacht werden! Das ist zumindest die Meinung einiger Eltern, die sich mit dem Thema Fotofreigabe ihrer Kinder beschäftigen. Andere Eltern wünschen sich von Ihren Kindern möglichst viele Foto aus der Schulzeit. Dabei kann es sich um Klassenfotos, Schülerfotos von Sportveranstaltungen, Schülerfotos von Festen oder Schülerfotos für die Website der Schule handeln.
Bei einer rechtlichen Betrachtung zu diesem Thema sind nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz zu beachten, sondern auch weitere Gesetze wie beispielsweise das Kunsturhebergesetz (KUG). Es gab in jüngster Vergangenheit ein Urteil, nach dem die „Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen zulässig sind, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen des Darbietenden verletzt werden“ (Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen Az.: VI ZR 125/12). Nur wie sollten Lehrer die berechtigten Interessen der Schüler vertreten? Am besten, indem zwischen Schule und Eltern ein Einverständnis herrscht, was den Umgang mit den Bildern der Heranwachsenden angeht. Und wie könnte die beste Vorgehensweise nun aussehen? Hilfreich für beide Seiten ist keine Pauschalisierung, also keine pauschale Einwilligung zu allen Arten von Fotos und zu jeglichen Zwecken der Fotos.
Hilfreich ist eine differenzierte Betrachtung der Absichten. Zu unterscheiden ist, ob beispielsweise der Zweck Marketing ist, und die Schülerfotos auf der Website veröffentlicht werden sollen. Dies sollte klar aus der Fotofreigabe hervorgehen. Oder haben die Schülerfotos den Zweck, für die Schülerzeitung verwendet zu werden, dann sollte dies klar herausgestellt werden. Der Trick besteht darin, die Einwilligung nicht pauschal einzuholen, auch wenn dies seitens der Eltern häufig unterschrieben würde und auf den ersten Blick für die Schule einfacher zu handhaben wäre.
Besser ist es, pro Zweck eine Einwilligung einzuholen und dies kann ganz einfach mittels eines Formulars abgefragt werden. Das Formular mit der Überschrift „Fotofreigabe: Recht am eigenen Bild Ihres Kindes“ kann dann beispielsweise in die nachfolgenden Kategorien eingeteilt werden: Zustimmung oder Ablehnung für Klassenfotos, die in Papierform oder digital den Eltern zur Verfügung gestellt werden, Zustimmung oder Ablehnung von Schülerfotos, die von Schulereignissen gemacht werden und schließlich die Zustimmung oder Ablehnung von Schülerfotos, die auf der Website veröffentlicht werden sollen. Bleibt zum Schluss noch die Frage nach der Anzahl der geplanten Schülerfotos pro Zweck!
Um die Rückläuferquote der Einwilligungen dramatisch zu erhöhen, hat sich gezeigt, dass Schätzwerte der Schule aus der Vergangenheit den Eltern eine gute Orientierung geben können. Dies kann ggf. dazu führen, dass eine Einwilligung bei wenigen Fotos gegeben wird, eine Ablehnung jedoch bei vielen prognostizierten Fotos.
Das Unternehmen suhling management consulting hat ihre Expertise im Datenschutz und IT-Sicherheit. Sie beschäftigt sich mit Managementsystemen (ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001), deren Auditierung, Aufbau und Aufrechterhaltung und seit 2007 mit dem Datenschutz, sowie der Zertifizierung von Managementsystemen. suhling management consulting bietet Ihre Dienstleistung als interner und externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen an.
Firmenkontakt
suhling management consulting – Datenschutz intelligent integriert
Peter Suhling
Nördliche Hauptstraße 1
69469 Weinheim
+49 6201 8725124
in**@su*****.biz
http://suhling.biz
Pressekontakt
Blogsupport Peter Suhling
Peter Suhling
Nördl. Hauptstr.1
69469 Weinheim
+4932121240862
bl*********@me.com
http://blogsupport.me