Reisekostenrecht 2015: Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2015 sind beschlossen

Reisekostenrecht 2015: Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2015 sind beschlossen

Nun ist es amtlich und die Inhalte stehen fest: Der Bundesrat hat den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 am 10.10.2014 zugestimmt.

Ziel dieser allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist es, die Lohnsteuer-Richtlinie 2013 an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts wegen der Rechtsänderungen aus zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen und Verwaltungsentscheidungen und der neueren Rechtsprechung – z.B. mit der Reisekostenreform 2014 – anzupassen. Die LStÄR 2015 sind verbindlich für die Finanzämter, für Steuerpflichtige und für Unternehmen.

Bei der Abrechnung der Reisekosten in den Unternehmen sind ab dem 01.01.2015 folgende wesentliche Bereiche betroffen:

– Bekleidungs- und Reiseausrüstungskosten
– Hinweis zu Nachweis-, Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten
– Hinweis zum Großbuchstaben „M“ auf der Lohnsteuerbescheinigung
– Neue Freigrenzen beim Arbeitsessen und bei Aufmerksamkeiten
– Aufteilung gemischter Reisekosten

Zusätzliche Änderungen erwarten Unternehmen durch das Jahressteuergesetz 2015 bei Betriebsveranstaltungen. Hier werden sich die Freigrenze und die Berechnungsgrundsätze ändern.

Damit betriebliche Reisekostenabrechner pünktlich zum Jahreswechsel auf dem neuesten Stand sind, gibt es für Mitarbeiter aus Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen das Update-Seminar „Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2014/2015“ (ein Angebot der Forum Verlag Herkert GmbH). Hier erfahren die Teilnehmer im November 2014 alles Wichtige tagesaktuell direkt vom Experten.

Wer sich umfassend, rechtssicher und praxisnah informieren möchte, erhält unter Reisekostenrecht 2015 weitere Informationen.

Über die FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Das Unternehmen hat es sich unter dem Slogan „Unser Wissen für Ihren Erfolg“ zum Ziel gesetzt, Fach- und Führungskräfte aller Wirtschaftsbereiche mit Fachinformationen und praxisorientierten Lösungen für die tägliche Entscheidungsfindung zu versorgen.

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