Santander (SEB) VV Total Return Chance: Schadensersatz für Anleger möglich
http://www.grprainer.com/SEB-Vermoegensverwaltungsfonds-Total-Return-Chance.html Der Mischfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance wird abgewickelt. Anleger können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Mischfonds Santander (SEB) Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance (WKN: SEB1AC) investierte unter anderem in offene Immobilienfonds. Als diese in Folge der Finanzkrise in Schwierigkeiten gerieten, geschlossen wurden und zum Teil abgewickelt werden, setzten auch Probleme für den Mischfonds ein. Im Juni 2013 wurde schließlich auch die Ausgabe und Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Derzeit wird der Fonds abgewickelt. Für die Anleger kann das mit finanziellen Verlusten verbunden sein. Denn die Ausschüttungen richten sich maßgeblich nach den Erlösen, die die offenen Immobilienfonds aus dem Verkauf ihrer Bestandsimmobilien erzielen können.
Anleger müssen diese Entwicklung jedoch nicht abwarten, sondern können ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.
Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung noch mit Urteilen vom 29. April 2014 zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds untermauert. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko ungefragt aufklären müssen, da es für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase darstellt. Denn wenn die Anteilsrücknahme ausgesetzt wird, können die Anleger nicht frei über ihr Geld verfügen. Wurde dieses Risiko von den vermittelnden Banken verschwiegen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.
Auch beim Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance besteht die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen und den Fonds zu schließen – ähnlich wie bei offenen Immobilienfonds, die zudem auch noch zu den Zielfonds des Mischfonds gehörten. Insofern sind die Anleger hier dem gleichen Liquiditätsrisiko ausgesetzt und die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH dürfte auch hier Anwendung finden. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat.
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