Durch fachkundige Beratung mit Fachanwalt für Familienrecht die Kosten einer Scheidung überschaubar halten und Rosenkrieg vermeiden. Scheidung mit einem Anwalt.
Kosten sparen mit einvernehmlicher Scheidung
Durch eine einvernehmliche Scheidung lassen sich die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt vermeiden, sofern sich die Beteiligten im Innenverhältnis auf eine Kostenregelung verständigen. Im Regelfall wird vereinbart, dass die Kosten für den einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt, im Innenverhältnis geteilt bzw. hälftig getragen werden. Dies ist bei einer einvernehmlichen Scheidung gängige Praxis und wird zumeist in die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen.
Eine einvernehmliche Scheidung bietet sich insbesondere dann an, wenn beide Ehegatten wirtschaftlich unabhängig voneinander sind, bei Eheschließung ein notarieller Ehevertrag, der bereits Regelungen für den Fall der Scheidung (Vereinbarung über Gütertrennung, Ausschluss Zugewinn oder Versorgungsausgleich) geschlossen wurde oder die Ehegatten ihre wirtschaftliche Entflechtung im Vorfeld durch eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben. In all diesen Fällen kann nach Ablauf des Trennungsjahres zeitnah Scheidungsantrag gestellt werden. Für eine einvernehmliche Scheidung sprechen insbesondere nachfolgende Gründe:
okeine jahrelangen familiengerichtliche Verfahren durch mehrere Instanzen
okein Kostenrisiko durch ungewissen Verfahrensausgang
oeine deutliche Ersparnis von Anwalts- und Gerichtskosten durch den Wegfall von Gerichtsverfahren
oSchutz der Interessen der gemeinsamen Kinder, die nicht in den Streit der Eltern einbezogen werden und
ozeitnahe Wiedererlangung der trennungsbedingt ohnehin eingeschränkten Lebensqualität und -freude.
Nur ein Anwalt, wenn kein Streit über Trennungsfolgen
Die Lösung mit nur einem Rechtsanwalt bietet sich nur dann an, wenn Sie sich über alle mit der Scheidung verbundenen Fragen wie Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausrat sowie Zugewinnausgleich einig sind und sämtliche Trennungsfolgen geklärt sind. In diesem Fall werden die Kosten des Scheidungsverfahrens, also sowohl- die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, regelmäßig geteilt. In geeigneten Fällen können die Hälfte der Anwaltskosten, die den „Löwenanteil“ der Scheidungskosten ausmachen, gespart werden. Über die Kostentragung ist eine ausdrückliche Vereinbarung zu treffen. Wir bieten Ihnen gezielte Konzepte für eine einvernehmliche Scheidung statt Rosenkrieg. Vermeiden Sie so unnötige Auseinandersetzungen und unnötig hohe Scheidungskosten. Gleichzeitig eröffnen Sie damit den Weg einer schnellen, komplikationslosen Scheidung.
Keine Vertretung im Scheidungsverfahren
Was Sie wissen sollten: Bei Scheidung mit nur einem Anwalt hat die den Scheidungsantrag stellende Person das „Zepter“ einseitig in der Hand und könnte damit einseitig durch Rücknahme des Scheidungsantrages den maßgeblichen Endstichtag (Zustellung des Scheidungsantrages) eventuell nachteilig verändern. Ist dies zu befürchten, so wäre zu überlegen, durch einen eigenen Anwalt selbst einen Scheidungsantrag zu stellen, denn dann wäre eine einseitige Rücknahme des Scheidungsantrages nicht mehr möglich.
Konfliktfreie Scheidung ohne Rosenkrieg
Am Anfang jeder einvernehmlichen Scheidung steht die Erfassung des Sachverhaltes und der sich daraus ergebenden Fragestellungen. Ist der Zugewinn zu klären und besteht möglicherweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Welche weiteren Trennungsfolgen sind zu regeln? Ist der Hausrat abschließend geteilt? Ist eine Immobilie auseinanderzusetzen und wie soll beispielweise mit dem Familienheim weiter verfahren werden? Ergibt sich die Notwendigkeit, Regelungen zum Versorgungsausgleich zu treffen? Sollen bestimmte Anwartschaften gegen Kapitalabfindung aus dem Versorgungsausgleich herausgenommen werden?
Eine schnelle und zügige Scheidung ist möglich, wenn sich die Beteiligten im Vorfeld einvernehmlich auf die Klärung sämtlicher Trennungsfolgen verständigt haben. Im Rahmen eines zielorientierten Scheidungsmanagements sollte schon zu Beginn der Trennung versucht werden, die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung zu schaffen. Wir loten gemeinsam mit Ihnen aus, welche Möglichkeiten einer kooperativen Einigung bestehen. Um die Kosten einer Scheidung überschaubar zu halten, bieten wir an, mit Ihrem in Trennung lebenden Ehegatten ein gemeinsames Sondierungsgespräch in unserer Kanzlei zu führen. Dies führt in den meisten Fällen zu konstruktiven Lösungen.
Trennungsvereinbarung durch Anwalt Siegen
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine allumfassende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, die im Anschluss der notariellen Bestätigung bedarf. So legen Sie den Grundstein für eine zügige, komplikationslose und kostengünstige Scheidung. Wir sind Ihr Garant für eine einvernehmliche Scheidung.
Rosenkrieg mit Anwalt aus Siegen vermeiden
Sie wollen sich einvernehmlich scheiden lassen, um so die Kosten für das Scheidungsverfahren so gering wie möglich zu halten? Nutzen auch Sie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Vermeiden Sie durch lösungsorientierte Beratung und Vertretung mit Fachanwalt für Familienrecht aus Siegen Streit und Rosenkrieg. Bauen Sie auf unsere Erfahrung im Scheidungsrecht. Wir vertreten Sie nicht nur in Ihrer Scheidung, sondern auch in allen Verfahren außerhalb des Scheidungsverfahrens. Legen Sie Ihre einvernehmliche Scheidung in unsere Hände.
Wir sind montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen. Bei uns bekommen Sie kurzfristig und zeitnah einen Besprechungstermin.
Baranowski & Kollegen
Fachkanzlei für Familienrecht
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Fachkanzlei für Familienrecht in Siegen. Ihre Scheidung mit Strategie und Wissen meistern. Das Familienrecht ist unser Leben. Wir stehen in allen familienrechtlichen Konstellationen an Ihrer Seite. Durch gezielte Beratung und ganzheitliche Lösungen lässt sich eine „Materialschlacht“ erfolgreich vermeiden. Wir bieten konstruktive Lösungen statt Rosenkrieg. Die Anwälte unserer Fachkanzlei fürs Familienrecht setzen sich für Ihre einvernehmliche, konfliktfreie Scheidung in Siegen ein.
Gleichermaßen sind wir der richtige Ansprechpartner in Siegen bei Fragen zum Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Elternunterhalt), zum Zugewinn und zur Vermögensauseinandersetzung. Ebenso sind wir Ihre Ansprechpartner in Siegen wenn es um die Thematik Hausratsteilung, Aufteilung von gemeinsam begründeten Schulden oder der Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie geht.
Als Familienanwälte verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. So helfen wir Ihnen nicht nur in reinen familienrechtlichen Fallgestaltungen, sondern auch dann, wenn es um andere rechtliche Belange rund um Ihre Familie geht. Hatten Sie einen Verkehrsunfall und soll Schadensersatz (Fahrzeugschaden, Gutachterkosten, Mietwagen), Verdienstausfall oder Schmerzensgeld erfolgreich durchgesetzt werden? Haben Sie Probleme mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Haben Sie Probleme mit Schimmel oder Schadstoffen in Ihrer Wohnung? Oder haben Sie andere mietrechtliche Probleme (Rückzahlung der Kaution, Geltendmachung von Mietrückständen, Erhebung Räumungsklage)? Dann sind Sie bei uns ebenfalls gut aufgehoben. Wir bieten einen „rund-um-Schutz“ für Ihre gesamte Familie.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
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