SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
http://www.grprainer.com/SEB-Kapitalprotekt.html Der Dachfonds SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wird noch bis Juni 2017 abgewickelt. Anleger haben nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verschiedene offene Immobilienfonds zählten zu den Zielfonds des im Februar 2008 aufgelegten SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P. Als im Zuge der Finanzkrise viele offene Immobilienfonds Ende 2008 in Schwierigkeiten gerieten, wurde es auch für den Dachfonds problematisch. Schließlich setzte auch der SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme aus und wurde geschlossen. Zu einer Wiedereröffnung ist es nicht gekommen. Im Dezember 2013 wurde bekannt, dass der Fonds liquidiert wird. Die Anleger erhalten zwar in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen.
Allerdings müssen sie sich nicht damit abfinden und können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Ansatzpunkt hierfür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. So hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt auch insbesondere die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und den Fonds zu schließen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. April (Az. XI ZR 477/12 u.a.) zum Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt auf dieses Risiko hinweisen müssen, da der Anleger in dieser Zeit nicht frei über sein Geld verfügen könne. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, hat die Bank sich schadensersatzpflichtig gemacht. Unwesentlich ist nach Auffassung des BGH dabei, ob die Schließung des Fonds schon absehbar war oder nicht.
Dachfonds wie der SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier kann die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden. Zudem wurde auch in offene Immobilienfonds investiert. Insofern dürfte die Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds sich auch auf den SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P anwenden lassen. Denn die Anleger waren dem gleichen Liquiditätsrisiko ausgesetzt.
Zur Überprüfung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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