Welche Ansprüche haben Hinterbliebene aus der Privatvorsorge des Verstorbenen?
Der Tod des Lebenspartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Hinterbliebenen ein schwerer Schicksalsschlag. Zusätzlich zur Trauer um den Verstorbenen müssen Angehörige vieles regeln. Dazu kommt in manchen Fällen die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Welche Ansprüche die Familie aus den Lebens- und Rentenversicherungen des Verstorbenen hat, erklärt Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin der ERGO Lebensversicherung.
Der Tod des Lebenspartners oder eines Elternteils wirft eine ganze Reihe finanzieller Fragen auf. Welche Leistungen können die Angehörigen aus einer Lebensversicherung des Verstorbenen bekommen?
Falls der Verstorbene eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, bleiben den Hinterbliebenen zumindest Ängste um den Lebensunterhalt erspart. Denn genau für diesen Fall ist das Produkt gedacht: Es soll die Angehörigen bei einem Todesfall finanziell absichern. Sie haben dann Anspruch auf die Auszahlung der festgelegten Versicherungssumme – manchmal sogar zuzüglich Überschüsse. Die Hinterbliebenen haben sofort ausreichend Mittel, um finanzielle Engpässe zu überbrücken, zum Beispiel die Ausbildung der Kinder zu finanzieren. Wer genau von den Leistungen profitiert, hängt davon ab, wen der Versicherte vertraglich als Begünstigten bestimmt hat. Das können Ehepartner oder Kinder sein, aber auch Menschen, die keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Waisenrente hätten, also zum Beispiel nicht-eheliche Partner oder andere nahe stehende Personen. Ganz ähnliche Ansprüche haben die Hinterbliebenen aus einer Kapitallebensversicherung. Ein Unterschied ist, dass der Versicherte hierbei zusätzlich Kapital anspart, das er zu einem bestimmten Zeitpunkt bekommt. Stirbt er vorher, wird wie bei der Risikolebensversicherung der vereinbarte Betrag vorzeitig an seine Angehörigen gezahlt.
Und wie sieht es mit der privaten Rentenversicherung aus? Erlöschen die Ansprüche in jedem Fall mit dem Tod des Versicherten?
Vereinfacht ausgedrückt ist die Rentenversicherung das Gegenteil der Risikolebensversicherung: Der Versicherte sorgt nicht für das Risiko eines frühen Todes vor, sondern für finanzielle Sicherheit im Ruhestand – und das, solange er lebt. Dennoch schließen die meisten Rentenversicherungsverträge einen Hinterbliebenenschutz mit ein: Die sogenannte Beitragsrückgewähr hilft der Familie, falls der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. In dieser Situation erhalten die Angehörigen die bisher angesparten Beträge und gegebenenfalls die bis dahin angesammelten Überschüsse. Auch hierbei geht das Geld an denjenigen, den der Versicherte festgelegt hat. Steht kein Name im Vertrag, fällt die Summe in die Erbmasse. Solche Tarife wirken also wie eine Geld-zurück-Garantie für die Hinterbliebenen. Selbst wenn der Versicherte nach Rentenzahlungsbeginn stirbt, steht die Familie nicht zwangsläufig ohne Absicherung da: Bei Tarifen mit Rentengarantiezeit fließt die Rente immer mindestens bis zum Ende dieser Zeit – selbst wenn der Versicherte diesen Termin nicht mehr erlebt. Die Hinterbliebenen können die Rente nach dessen Tod dann als monatliche Zahlung erhalten oder sich den Gesamtbetrag auf einmal auszahlen lassen.
Viele Menschen sorgen mit der Riester-Rente fürs Alter vor. Hat die Familie davon auch noch einen Nutzen, wenn der Versicherte stirbt?
Bei der Riester-Rente kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, kann der Ehepartner das angesammelte Vermögen uneingeschränkt auf das eigene Riester-Konto übertragen. Wer bis dahin keinen eigenen Vertrag hatte, kann einen abschließen. Dieses Vorrecht gilt aber nur für Ehegatten. Sofern der Versicherte nicht verheiratet war, erhalten die Erben, etwa nichteheliche Partner oder Kinder, das angesammelte Guthaben plus Zinsen. Sie müssen aber Förderung und Steuervergünstigungen zurückzahlen. Kindergeldberechtigte Kinder können sich das verzinste Vermögen eventuell als Waisenrente auszahlen lassen. Wenn der Versicherte nach Auszahlungsbeginn stirbt, hängen die Ansprüche der Familie von der Vertragsgestaltung ab: Hat der Versicherte eine Rentengarantiezeit vereinbart, erhalten die Hinterbliebenen die Rente weiter bis zum vereinbarten Termin. Sieht der Vertrag einen Hinterbliebenenschutz vor, wandelt sich das angesparte Kapital in eine Hinterbliebenenrente.
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Kurzfassung:
Ansprüche von Hinterbliebenen aus der Privatvorsorge des Verstorbenen
Der Tod des Lebenspartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Hinterbliebenen ein schwerer Schicksalsschlag. Welche Ansprüche die Familie dann aus den Lebens- und Rentenversicherungen des Verstorbenen hat, erklärt Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin der ERGO Lebensversicherung.
1. Ansprüche aus der Risikolebensversicherung
Im Todesfall des Versicherten haben Angehörige Anspruch auf die Auszahlung des zuvor festgelegten Betrages. Wer von den Leistungen profitiert, hängt davon ab, wen der Versicherte vertraglich als Begünstigten bestimmt hat. Beispielsweise Ehepartner oder Kinder, nicht-eheliche Partner oder andere nahe stehende Personen.
2. Ansprüche aus der privaten Rentenversicherung
Der Versicherte sorgt mit einer privaten Rentenversicherung für eine finanzielle Sicherheit im Ruhestand vor. Es gibt jedoch Verträge, die einen Hinterbliebenenschutz einschließen. Bei Tarifen mit Beitragsrückgewähr erhalten Hinterbliebene die bisher angesparten Beträge und gegebenenfalls die bis dahin angesammelten Überschüsse. Das Geld erhalten diejenigen, die der Versicherte festgelegt hat.
3. Ansprüche aus der Riester-Rente
Abhängig von der Vertragsgestaltung kann der Ehepartner des verstorbenen Versicherten das angesammelte Vermögen auf das eigene Riester-Konto übertragen. Bei nicht-verheirateten Versicherten erhalten die Erben das angesammelte Guthaben plus Zinsen. Die Förderung und Steuervergünstigungen müssen sie jedoch zurückzahlen.
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