Steuerhinterzieher leben gefährlich – Notausgang Selbstanzeige
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Im Kampf gegen Steuerhinterziehung wollen die Finanzminister den Druck aufrechterhalten. Für Steuersünder bleibt die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung der einzige Ausweg.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat, muss mehr denn je damit rechnen, dass die Tat durch die Behörden entdeckt wird. Denn auch nachdem in den vergangenen beiden Jahren zusammen rund 55.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen sind, wollen die Finanzminister der Länder weiter Druck auf Steuersünder machen. So berichtet der Focus online, dass Nordrhein-Westfalen auch weiterhin sog. Steuer-CDs ankaufen wolle. Auch in Bayern soll Steuerhinterziehung weiterhin massiv bekämpft werden.
Für Steuersünder gibt es mit der strafbefreienden Selbstanzeige weiterhin die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Dies ist aber nur dann noch möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Sobald die Steuerhinterziehung aufgeflogen ist, liegt ein Sperrgrund für eine Selbstanzeige vor.
Da durch den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten ab 2017 die Steuerfahnder ein weiteres wichtiges Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung an die Hand bekommen, wird es für Steuersünder höchste Zeit gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen. Doch auch wenn das Risiko der Entdeckung weiter steigt, sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt abgegeben werden. Denn nur wenn die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei ist, kann sie strafbefreiend wirken. Dazu muss sie sehr gründlich vorbereitet werden und die komplexen Anforderungen erfüllen.
Für den Laien ist das kaum zu leisten. Darum sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige dadurch in der Konsequenz misslingt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss und können sie so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.
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