Werbung für Arzneimittel muss sich auf zugelassene Anwendungsgebiete beziehen
Werbung für Arzneimittel muss sich auf zugelassene Anwendungsgebiete beziehen Werbung für Arzneimittel muss sich auf die zugelassenen Anwendungsgebiete beziehen. Ansonsten kann die Werbung gegen das Wettbewerbsrecht und das Heilmittelwerbegesetz verstoßen. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen, aber nicht zugelassen sind, unzulässig. GleichesRead More →