ARAG Verbrauchertipps
Supermarkt/Radler/Segway Supermarktbetreiber haftet für Kundensturz im Außenbereich Auch im Außenbereich eines Lebensmittelmarktes müssen Kunden allenfalls mit Unebenheiten in Höhe von 2,5 Zentimetern rechnen. Kommt es bei einer höheren Kante zu einem Unfall, haftet der Marktbetreiber. Im konkreten Fall war ein 62-jähriger Mann im Außenbereich eines Lebensmittelmarkts gestürzt und zog sichRead More →