ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Bei Grenzbepflanzung ist höheres Grundstück entscheidend +++ Bei der Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, ist laut ARAG die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften (hier: Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB) zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen (BGH,Read More →