Mindestlohngesetz: Arbeitnehmerbegriff – Auswirkungen für Praktikanten (Serie – Teil 8)
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Grundsätzliche Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Praktikanten Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 26 BBiG (Berufsbildungsgesetz), also Personen die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben,Read More →