Verfahrensvereinfachung für die Prüfungen von KMU ( Spitzenausgleich )
2016-01-20
LRQA Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV ( Voraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs ) vereinfacht. Die bisher erforderliche jährliche Vor-Ort-Prüfung muss nun mehr nur alle 2 Jahre durchgeführt werden. Grundsätzlich müssen Unternehmen, um den Spitzenausgleich für produzierendeRead More →