Umgangsrecht: Verfahrenskosten werden hälftig geteilt
(DAV). In der Regel werden die Kosten für ein Umgangsverfahren zwischen den beiden beteiligten Elternteilen hälftig geteilt. Bei der Verteilung der Kosten werden die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt. Die Eltern der drei Kinder leben getrennt. Sie führten vor dem Familiengericht mehrere Verfahren über Sorgerecht und Umgang. Parallel dazu liefRead More →