Rechtsanwältin Katharina Lieben-Obholzer Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist Ende April ausgelaufen. Diese Insolvenzantragspflicht gilt insbesondere für GmbH, AG und GmbH & Co. KG, UG. Die Pflicht zum Insolvenzantrag regelt § 15a InsO: „Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern,Read More →