Jan Potthoff, Rechtsanwalt 1. Vorgaben des Arbeitgebers zur Einbringung persönlicher Gegenstände der Arbeitnehmer, insbesondere zu deren Aufbewahrung im Betrieb, können die Ordnung des Betriebs (i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) in mitbestimmungspflichtiger Weise betreffen; auch wenn solche Vorgaben Teil eines vom Arbeitgeber angeordneten Konzepts zum Desk Sharing und/oderRead More →