ARAG Verbrauchertipps
2017-06-30
Gewerbesteuer/Erbschaft/Kreisverkehr Rentenberater ist kein Freiberufler Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Berufsbild eines selbstständigen Rentenberaters nicht mit dem eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes zu vergleichen ist. Damit unterliegen die Einkünfte für solch eine Tätigkeit der Gewerbesteuer. In einem konkreten Fall machte sich eine Spezialistin in den Rechtsgebieten „Gesetzliche Rentenversicherung“Read More →