ARAG Experten über geltendes Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ARAG Experten über geltendes Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Die ungestörte Ausübung der eigenen Religion ist in Artikel 4 Absatz 2 unseres Grundgesetzes festgeschrieben. Dazu gehört für Muslime auch das Fasten im Ramadan ab März. Dieses Recht kollidiert unter Umständen mitRead More →