Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
2025-03-18
Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin, Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi und W 1.Teilzeitbeschäftigte werden gegenüber Vollzeitbeschäftigten ungleich behandelt, wenn ein Tarifvertrag bestimmt, dass Überstundenzuschläge nur für Arbeitsstunden gezahlt werden, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden. 2. Liegen keine sachlichen Gründe für die Ungleichbehandlung vor, habenRead More →