Erstmalige Frist für Abgabe des Berichts 2013 endet am Jahresende Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO unterliegen ab 2013 aufgrund der neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung einer jährlichen Prüfungspflicht gemäß § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2013 ist der zuständigen Aufsichtsbehörde bis zum 31.12.14 vorzulegen. Um diese Frist zu wahren, sollten sichRead More →