* Komponisten protestieren gegen weitere Einführung von Creative-Commons-Lizenzen in der ARD
* Plattformbetreiber sollen Nutzungsgebühren für verbreitete Inhalte zahlen
Berlin, 27. November 2014. Aktuelle Fragen des Urheberrechts gehören in dieser Woche zu den Schwerpunktthemen auf medienpolitik.net. In Interviews äußern sich drei Experten zu den Creative-Commons-Lizenzen (CC) bei der ARD sowie zur Harmonisierung des Urheberrechts durch die EU ( http://www.medienpolitik.net ).
Eine Arbeitsgruppe der ARD hat ein Positionspapier darüber erarbeitet, ob und wie öffentlich-rechtliche Sender ihre Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen zur Verfügung stellen sollten. Der Bericht der Arbeitsgruppe „Creative Commons in der ARD“ empfiehlt, freie Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker zu nutzen. Schon bisher kamen vereinzelt Creative-Commons-Lizenzen im Rahmen der ARD zum Einsatz. Im Bericht angeführt werden die NDR-Fernsehsendungen „Zapp“, „Extra 3“, „Kulturjournal“ sowie die BR-Sendung „Quer“. In einem offenen Brief an alle Intendanten der ARD wandte sich der Berufsverband der Auftragskomponisten gegen diese Pläne, „da eine Umstellung auf Creative Commons nachhaltige Auswirkungen auf das Schaffen von Urhebern hätte und das Musikrecht im Positionspapier als besonderes Hemmnis einer digitalen Senderzukunft dargestellt wird.“
Gegenüber medienpolitik.net warnt Christoph Rinnert, Vorstandsmitglied im Composers Club (Berufsverband der Auftragskomponisten), dass die Einführung der CC-Lizenzen zulasten der Kreativen geht und sie damit weniger Einkünfte hätten: „Wenn man die CC-Lizensierung in Anspruch nimmt, dann sind sämtliche Zweit-, Dritt- und Viertverwertungsrechte, auch die Rechte an Werknutzungen und Werkveränderungen abgetreten. Es wird mit dem Grundsatz gebrochen, dass eine Leistung, die man bestellt, für ihren Wert vergütet werden muss.“ SWR-Unternehmenssprecher Wolfgang Utz erklärt, dass es zur Erfüllung des Auftrags der ARD sinnvoll sei, ausgewählte Inhalte unter eine CC-Lizenz zu stellen, um den Bürgern punktuell den Zugang zu Informationen und deren Nutzung zu erleichtern. Allerdings müssten die betroffenen Künstler zustimmen.
Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, betont im Gespräch mit medienpolitik.net, dass die EU die vom neuen Kommissar Günther Oettinger angekündigte Harmonisierung des Urheberrechts mit Augenmaß betreiben müsse, weil eine solche Angleichung nationaler Gesetze nicht in allen Bereichen sinnvoll sei. Der Urheberrechtsexperte fordert: „Plattformbetreiber, die (wie z.B. Google und besonders YouTube) den Nutzern ermöglichen, auf fremde Werke zuzugreifen und diese über private Websites in der Öffentlichkeit verbreiten, sollen aus ihren Werbeerlösen eine Nutzungsgebühr für diese Handlungen zahlen – so ähnlich, wie die Geräteindustrie die Verantwortung für die privaten Vervielfältigungen mit Hilfe ihrer Geräte und Trägermaterialien zahlt.“
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