ARAG Experten mit Tipps zum Kauf von gebrauchten Fahrrädern
Spätestens seit der Corona-Pandemie boomt der Fahrrad-Markt. Ob mit oder ohne Motor – in die Pedale zu treten liegt voll im Trend. Entsprechend hoch sind die Preise für einen neuen Drahtesel. Zudem ist der Markt leergefegt und die Lieferzeiten für ein neues Bike sind manchmal lang. Wer also nicht so lange warten mag oder es eilig hat, weil er spontan in den Urlaub radeln will, könnte auf ein gebrauchtes Modell setzen. Damit der Fahrspaß mit dem Second-Hand-Rad nicht getrübt wird, haben die ARAG Experten einige Tipps in petto.
Woher kriegen, wenn nicht stehlen?
Für gebrauchte Fahrräder gibt es gleich mehrere Quellen: Das können spezielle Online-Plattformen sein, Internet-Auktionen oder auch Fahrradbörsen, die es sowohl digital als auch analog gibt. So listet beispielsweise die Internetseite GebrauchtesFahrrad.de für sechs Städte auf, wann und auf welchen Plätzen in der jeweiligen Stadt Fahrradmärkte stattfinden.
Apropos stehlen…
Die ARAG Experten warnen bei Privatkäufen vor dem Erwerb von Diebesgut. Immerhin wurden in Deutschland laut Polizeilicher Kriminalstatistik in 2020 gut 260.000 Fahrräder gestohlen. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass es sich bei dem Second-Hand-Schnäppchen um ein gestohlenes Rad handelt, bleibt der bestohlene Fahrradbesitzer der Eigentümer und der Käufer muss es ihm zurückgeben. Eigentum an gestohlenen Objekten kennt das deutsche Recht nach Auskunft der ARAG Experten nämlich nicht. Ob der getäuschte Käufer das Geld vom Verkäufer zurückerhält, ist fraglich und nur möglich, wenn man die Kontaktdaten kennt. Umso wichtiger ist daher ein Kaufvertrag bei Privatkäufen.
Vertrauen ist gut, Kaufvertrag ist besser
Am meisten Geld lässt sich beim Kauf eines gebrauchten Rades vermutlich sparen, wenn man privat fündig wird. Die ARAG Experten raten hier vor allem zu zwei Dingen: Einer Probefahrt und einem Kaufvertrag. Wenn das Rad der ersten Erwartung entspricht und wie beschrieben oder abgebildet aussieht, sollte vor der Probefahrt überprüft werden, wie die Bremsbeläge und Reifen aussehen. Insbesondere auf den Schweißnähten darf es keinerlei Risse oder rostige Stellen geben. Bei der Probefahrt sind Bremsen, Licht und Gangschaltung wichtig. Wenn hier etwas hakt, nicht funktioniert, Geräusche macht oder unrund läuft, kann man entweder den Preis drücken oder sollte die Besichtigung abbrechen.
Beim Kaufvertrag sind nach Auskunft der ARAG Experten nicht nur Angaben zum Rad wichtig, wie z. B. Modell, Marke, Rahmennummer – die befindet sich meist am Sattelrohr oder unter dem Tretlager – sondern auch der Zustand des Rades beim Verkauf. Auch Angaben zum Verkäufer, wie etwa Name und Anschrift und evtl. die Ausweisnummer, sollten nicht fehlen. Seriöse Privatverkäufer übergeben dem neuen Besitzer zudem alle Originalbelege sowie Werkstatt- und Ersatzteil-Rechnungen. Ist der Kaufbeleg des Rades nicht personalisiert und besteht noch Gewährleistung oder Garantie auf den Neukauf, geht diese auf den aktuellen Käufer über. Steht der Name des Erstkäufers auf der originalen Rechnung, kann er im Kaufvertrag durch einen entsprechenden Zusatz sein Gewährleistungsrecht auf den neuen Käufer übertragen. Die ARAG Experten raten Verkäufern darüber hinaus, im Kaufvertrag einen Haftungsausschluss zu vereinbaren. Ansonsten haften sie für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegen.
Drahtesel unter dem Hammer
Eine andere Möglichkeit, günstig an ein Zweirad zu kommen, sind nach Auskunft der ARAG Experten örtliche Versteigerungen, bei denen Fundbüros regelmäßig all die gefundenen Gegenstände versteigern, die innerhalb von sechs Monaten – so lange ist das Fundbüro zur Aufbewahrung verpflichtet – nicht abgeholt wurden. Allerdings kauft man hier meist die Katze im Sack, denn eine genaue Begutachtung oder gar eine Probefahrt mit dem herrenlosen Rad ist in der Regel nicht möglich.
Second-Hand vom Händler
Auch wenn der Preis für ein gebrauchtes Fahrrad vielleicht etwas höher liegt, hat der Käufer hier den Vorteil, dass das Rad von einem Fachmann überprüft wurde, die Beratung inkludiert und eine Probefahrt natürlich möglich ist. Zudem schulden Händler – anders als private Verkäufer – eine mindestens einjährige Gewährleistung. Dabei weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Händler innerhalb dieser Frist auch verpflichtet sind, Mängel kostenlos zu beseitigen. Treten sie innerhalb der ersten sechs Monate auf, wird vermutet, dass der Mangel schon beim Verkauf des gebrauchten Fahrrades bestand, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
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