Unternehmensnachfolge: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Steuerprivilegien
http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Privilegien von Unternehmenserben gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wird von vielen Unternehmen mit Spannung, aber auch mit Sorge erwartet. Denn Experten rechnen damit, dass die Steuervorteile für Unternehmenserben zumindest zum Teil gekippt werden. Das könnte für viele Betriebe ernsthafte Konsequenzen bei der Unternehmensnachfolge haben.
Für viele mittelständische Unternehmen ist die Unternehmensnachfolge eine drängende Frage. Vielfach soll ein Familienmitglied den Betrieb weiterführen. Aber der demografische Wandel zeigt auch hier Wirkung und die Suche gestaltet sich als schwierig. Sollten die Steuervorteile entfallen, könnten Unternehmen sogar in ihrer Existenz bedroht werden.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage gelten erhebliche Steuervergünstigungen von bis zu 100 Prozent, wenn ein Unternehmen vererbt oder verschenkt wird. Dazu müssen einige Voraussetzungen wie etwa der Erhalt der Arbeitsplätze erfüllt werden. Doch nun geht es um die Frage, ob diese Steuerprivilegien gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Diese Frage wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Denkbar ist, dass die Steuervorteile dann zumindest erheblich eingeschränkt werden.
Daher sollten Betriebe, bei denen die Unternehmensnachfolge ansteht, möglichst umgehend handeln und das Vermögen beim Übergang entsprechend schützen. Dabei müssen die Vorschriften aber auch die Gestaltungsspielräume bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer beachtet werden. Dazu können sich Betroffene an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Diese können dafür sorgen, dass die Unternehmensnachfolge steuerrechtlich optimal geregelt wird und der Nachfolger durch die Schenkung bzw. Erbschaft nicht über Gebühr finanziell belastet wird.
Soll das Unternehmen nicht vererbt, sondern verkauft werden, bieten sich zwei Optionen an. Der Betrieb wechselt gegen eine einmalige Zahlung der vereinbarten Kaufsumme den Besitzer oder es werden andere Zahlungsmodalitäten vereinbart, zum Beispiel regelmäßige Raten oder Rentenzahlungen. Bei jedem Verkauf sind die gestalterischen Möglichkeiten und auch steuerlichen Konsequenzen zu beachten.
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