Bayerns Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßen Position der bayerischen Staatsregierung und fordern Europäisches Parlament zur Intervention auf.
(Mynewsdesk) München, 11. November 2014 – Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßen die heutige Forderung des bayerischen Ministerrats nach einer Entlastung von Regionalbanken bei der geplanten europäischen Bankenabgabe. „Denn mir fehlt jegliches Verständnis dafür, dass die Kreditgenossenschaften und die Sparkassen unverhältnismäßig belastet werden, während sich die Großbanken arm rechnen“, begründet der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), Stephan Götzl.
Er appelliert an die bayerische Staatsregierung, ihr Gewicht in Brüssel und Berlin zu nutzen, um die Pläne der Europäischen Kommission zur Bankenabgabe nachhaltig zu überarbeiten. Götzl: „Der Vorschlag der Kommission ist in vielerlei Hinsicht korrekturbedürftig. Auch weil ich nicht sehe, dass es zwischen den Banken in den einzelnen Eurostaaten zu einer angemessenen Lastenteilung kommt. Die deutschen Kreditinstitute zahlen unverhältnismäßig viel.“
Der bayerische Ministerrat hatte in seiner heutigen Sitzung die kürzlich veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission zur Bankenabgabe kritisch kommentiert und Initiativen auf europäischer Ebene gefordert. Kritisch gesehen wird neben der Behandlung kleiner und mittlerer Banken insbesondere die Doppelbelastung der durch ihre Institutssicherung im Bestand geschützten Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die Erleichterungen für die kleinen Banken müssten „deutlich“ erweitert werden, um die Kreditversorgung der heimischen Wirtschaft nicht zu gefährden, heißt es in der heute veröffentlichten Mitteilung des Kabinetts.
„Wir teilen die Einschätzung der Bayerischen Staatsregierung voll und ganz“, sagt Götzl. Der GVB-Präsident kann grundsätzlich nicht nachvollziehen, warum regional tätige Kreditinstitute wie die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken mit der Bankenabgabe belastet werden sollen. Aufgrund der vergleichsweise geringen Bilanzvolumina und der eigenen Institutssicherung werden sie nie Gelder aus dem Abwicklungstopf beanspruchen.
Bereits in den vergangenen Wochen hatte Götzl mit Nachdruck auf eine Nachbesserung des Kommissionsentwurfs gedrungen und insbesondere bei der pauschalen Beitragsberechnung eine Anhebung der Bemessungsgrenzen gefordert. Nach Einschätzung des GVB sollten Banken mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu einer Milliarde Euro und einer Bilanzsumme von bis zu drei Milliarden Euro lediglich Pauschalbeiträge entrichten müssen. Die Kommission sieht dagegen deutlich niedrigere Schwellenwerte vor. Dadurch würden die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken jedoch erheblich belastet.
„Nachbesserungsbedarf besteht darüber hinaus bei der Anerkennung von beitragsmindernden Abzugsposten“, betont Götzl. So fordert er, eindeutig klarzustellen, dass Förderkredite auch von kleinen Regionalbanken bei der Bemessung der Bankenabgabe geltend gemacht werden können. Götzl: „Eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Abgabe ist für mich nur dann gewährleistet, wenn zwei Bedingungen gegeben sind: Erstens muss die Abzugsmöglichkeit dazu führen, dass betroffene Institute die Bemessungsgrenze für die Pauschalregelung unterschreiten und damit in Anspruch nehmen können. Zweitens muss die Abzugsmöglichkeit auch von kleinen Banken genutzt werden können, die in die Pauschalregelung fallen, um so ihre Beitragslast zu verringern.“
Die europäische Bankenabgabe soll ab 2016 erhoben werden, um den geplanten Abwicklungsfonds für Banken in der EU über acht Jahre mit 55 Milliarden Euro auszustatten. Die Europäische Kommission hatte Ende Oktober einen Vorschlag zur Berechnung der Abgabenhöhe vorgelegt. Dieser wird umgesetzt, solange Europäisches Parlament oder Europäischer Rat nicht binnen drei Monaten widersprechen.
Götzl appelliert an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Kommissionsvorschlag zurückzuweisen. Andernfalls seien die Auswirkungen drastisch: „Nach überschlägigen Berechnungen entspricht die jährliche Beitragslast aller bayerischen Kreditgenossenschaften in der Größenordnung mindestens den Personalkosten einer durchschnittlichen Genossenschaftsbank im Freistaat mit ihren 125 Beschäftigten.“
An die nationale Politik gerichtet fordert Götzl zudem die steuerliche Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe. „Hier brauchen wir eine europäisch einheitliche Regelung. Es ist für mich unter Wettbewerbsgesichtspunkten nicht nachvollziehbar, warum deutschen Banken das versagt bleibt, was Kreditinstituten in unseren Nachbarländern ermöglicht wird.“
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