Die Wirtschaftsmediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren. Gegenüber Verfahren wie etwa Arbeitsgerichts- und Einigungsstellenverfahren weist es eine Vielzahl an Vorteilen auf:
Deutlich kürzere Verfahrensdauer
Insbesondere Arbeitsgerichtsverfahren sind oftmals langwierig und von ungewissem Ausgang für Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte. Sie können zum Teil mehrere Jahre dauern und sich über mehrere Instanzen ausdehnen. Im Rahmen einer innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation kann eine bindende Lösung schon nach wenigen Terminen in bedeutend kürzerer Zeit gefunden werden.
Geringere Kosten
Arbeitsgerichts- und Einigungsstellenverfahren sind überaus kostenintensiv. Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten orientiert sich am sog. Streitwert. Mehrere Verfahrensgegenstände führen dabei zu einem Anstieg der Kosten, die im Vorfeld nicht immer zu kalkulieren sind. Wirtschaftsmediatoren hingegen arbeiten freiberuflich auf Honorar-/Stundenbasis. Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind folglich transparent und überschaubar – insbesondere auch geringer, weil innerbetriebliche Wirtschaftsmediationen schneller und effektiver zu einvernehmlichen Lösungen führen.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Arbeitsgerichtsverfahren sind öffentlich. In der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation wird Vertraulichkeit vereinbart und über die Inhalte des Verfahrens wird Stillschweigen gewahrt – auch im Falle einer gescheiterten Mediation. Unternehmensinterna dringen somit nicht nach draußen.
Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit
Innerhalb eines Mediationsverfahrens bestimmen die Konfliktparteien selbst, welche Themen geklärt werden sollen. Sie sind nicht wie im Arbeitsgerichtsverfahren durch formelle Anträge eingeschränkt. Im Gegensatz zu einem Richter ermitteln Wirtschaftsmediatoren nicht die Wahrheit, sie bewerten und urteilen nicht und schlagen keine Lösungen vor. Das Ergebnis eines Mediationsverfahrens liegt allein in den Händen der Parteien.
Informiertheit
In einem Arbeitsgerichtsverfahren halten die Konfliktparteien unter Umständen gezielt Informationen zurück, die der Durchsetzung ihrer Ansprüche schaden könnten. Das innerbetriebliche Wirtschaftsmediationsverfahren ist hingegen von Informiertheit geprägt. Dadurch, dass die Parteien die hinter ihren Positionen stehenden Interessen offenlegen, entsteht ein Informationsgewinn, der von den Konfliktparteien auf der Suche nach gemeinsamen Lösungen genutzt werden kann.
Arbeitsbeziehungen erhalten und verbessern
Während ein Arbeitsgerichtsprozess häufig das Arbeits- und Betriebsverhältnis weiter belastet, ermöglicht es die Konfliktbearbeitung in der innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation, dass die Beteiligten auch in der Zukunft respekt- und vertrauensvoll miteinander umgehen.
Folgende innerbetriebliche Konflikte treten in der Praxis regelmäßig auf:
– Konflikte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung
– Streitigkeiten zwischen den Gremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Ausschüssen)
– Ungleiche Sichtweisen auf Themen innerhalb des Betriebsrats
– Konflikte innerhalb von Teams und Arbeitsgruppen
– Beschwerden eines Mitarbeiters gegenüber seinem Vorgesetzten
– Streit zwischen mehreren Kollegen untereinander
Dieses kurze Video stellt den Ablauf einer Mediation sowie die Rolle des Mediators anschaulich und leicht verständlich vor und räumt mit häufigen Missverständnissen auf.
Über:
Kanzlei Blaufelder
Herr Thorsten Blaufelder
Stuttgarter Straße 50
71638 Ludwigsburg
Deutschland
fon ..: 071419133973
web ..: http://www.kanzlei-blaufelder.com
email : in**@ka****************.de
Rechtsanwalt Blaufelder hat von 2012 bis 2014 an der FernUniversität in Hagen Mediation mit dem Wahlfach „Wirtschaftsmediation“ studiert und die Prüfung mit „sehr gut“ abgeschlossen. Seit dieser Zeit ist Rechtsanwalt Blaufelder neben der Anwalts- und Referententätigkeit auch als Wirtschaftsmediator – insbesondere bei innerbetrieblichen Konflikten – tätig.
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