So funktioniert die private CO2-Kompensation

Weltweite Klimaprojekte senken Emissionen

Foto: stock.adobe.com / Blue Planet Studio (No. 9245)

sup.- Lassen sich Solarparks oder Windkraftanlagen in weit entfernten Regionen dieser Welt für eine saubere Energieversorgung in deutschen Gebäuden nutzen? Auch wenn es unwahrscheinlich klingt: Solche Projekte zur regenerativen Stromgewinnung z. B. in Asien oder Afrika können durchaus einen Einfluss auf unseren privaten CO2-Fußabdruck haben. Natürlich nicht dadurch, dass der dort erzeugte Strom rund um die Erde nach Deutschland transportiert wird. Sondern durch die Tatsache, dass diese Projekte zur weltweiten Reduzierung der Emissionen insgesamt beitragen. Das eröffnet nämlich die Möglichkeit der so genannten freiwilligen CO2-Kompensation, mit der sich mittlerweile auch deutsche Hausbesitzer am globalen Klimaschutz beteiligen können. „Für das Klima ist es nicht entscheidend, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden“, erläutert das Umweltbundesamt (UBA) das Prinzip: „Daher lassen sich Emissionen, die an einer Stelle verursacht wurden, auch durch eine Einsparung an einer anderen, weit entfernten Stelle ausgleichen.“

Diese Möglichkeit zum Emissionsausgleich, die viele Urlauber bereits vom Flugticketkauf kennen, gibt es inzwischen auch beim Bezug der häuslichen Wärmeenergie. Wenn beispielsweise Ölheizungsbesitzer einen CO2-kompensierten Brennstoff nutzen, dann hat der Energiehändler bereits im Vorfeld die Emissionen durch den Erwerb von entsprechenden Minderungszertifikaten ausgeglichen. Nicht nur Solar- und Windkraftanlagen werden aus diesem Zertifikathandel finanziert, sondern ganz unterschiedliche Klimaschutzprojekte, deren wesentliche Gemeinsamkeit das UBA so beschreibt: „Wichtig ist, dass es ohne den Mechanismus der Kompensation das Klimaschutzprojekt nicht geben würde, es sich also bei dem Projekt um eine zusätzliche Klimaschutzmaßnahme handelt.“

Damit ist auch klar, dass es eine engmaschige Überwachung der Projekte und des gesamten Zertifikathandels geben muss. Ob eine Maßnahme wirklich „zusätzlich“ ist, hängt nicht von der Definition des Betreibers, sondern von international vereinbarten Standards und Vorgaben ab. Das UBA rät daher, bei der freiwilligen CO2-Kompensation grundsätzlich auf die Qualität von Anbieter und Angebot zu achten. Im Bereich der Heizbrennstoffe gibt es in Deutschland das Prädikat „RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“. Wer für seine häusliche Wärmeerzeugung einen Brennstoff mit diesem Prädikat nutzt, kann sich auf eine strenge und lückenlose Kontrolle der Ausgleichsberechnungen nach internationalen Qualitätsstandards verlassen ( www.guetezeichen-energiehandel.de).

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