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50-Jahre-Roemische-Vertraege.de Inhaltsverzeichnis:
a) 50 Jahre Römische Verträge – die Römischen Verträge
b) 50 Jahre Römische Verträge – die Europäische Union
c) 50 Jahre Römische Verträge – die Neuerungen des Vertrags von Lissabon
Die Römischen Verträge:
Die Römischen Verträge (außer in Deutschland und Italien vereinfachend Vertrag von Rom genannt) wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom (Kapitol, Senatorenpalast) unterzeichnet. Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft:
– der EWG-Vertrag, mit dem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) errichtet wurde, ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genannt,
– der EURATOM-Vertrag, mit dem die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet wurde sowie
– das Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften, das festlegte, dass EWG, EURATOM und EGKS eine gemeinsame parlamentarische Versammlung (jetzt Europäisches Parlament), einen gemeinsamen Gerichtshof und einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialausschuss haben.
Die genannten Gemeinschaften bildeten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Europäischen Gemeinschaften. Erst mit dem Fusionsvertrag (1965) wurden auch die Kommissionen und die Ministerräte zusammengelegt.
Die Europäische Union:
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit heute 28 Mitgliedstaaten in Europa.
Ihre Bevölkerung der EU umfasst über eine halbe Milliarde Einwohner.
Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen größte gemeinsame Markt der Welt.
Seit dem am 13. Dezember 2007 unterzeichneten un am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten Vertrag von Lissabon ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) besitzt die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit und verfügt seither über ein Rede- und Einsichtsrecht bei den Vereinten Nationen.
Die Neuerungen des Vertrags von Lissabon:
Inhaltlich übernahm der Vertrag von Lissabon die wesentlichen Elemente des EU-Verfassungsvertrags, der 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war.
Im Gegensatz zum Verfassungsvertrag ersetzte er EU- und EG-Vertrag aber nicht, sondern änderte sie nur ab.
Neuerungen des Vertrags von Lissabon sind unter anderem
– die rechtliche Fusion von Europäischer Union und Europäischer Gemeinschaft,
– die stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente bei der Rechtsetzung der EU, die Einführung einer Europäischen Bürgerinitiative,
– die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen,
– die Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta,
– das neue Amt des Präsidenten des Europäischen Rates,
– der Ausbau der Kompetenzen des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik sowie
– die Gründung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes,
– die erstmalige Regelung eines EU-Austritts.
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Vertiefende Literatur:
Wilfried Loth: Der Weg nach Europa. Geschichte der europäischen Integration 1939 – 1957. V&R, Göttingen 1996 ISBN 3525335652
Philipp Lambach, Christoph Schieble: EU Concours. Leitfaden zur Europäischen Union. 2. Auflage. ViaEurope, Berlin 2007, ISBN 3-939938-00-9
Dietrich Murswiek, Der Vertrag von Lissabon und das Grundgesetz. Rechtsgutachten über die Zulässigkeit und Begründetheit verfassungsgerichtlicher Rechtsbehelfe gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die deutsche Begleitgesetzgebung, 2. Aufl. 2008
Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z. 9. Auflage. Schriftenreihe der BPB. Bd 393. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2006, ISBN 3-89331-475-X
Linkverweis: http://www.europa-247.de
Zitiert zu den Themen „Europa / Römische Verträge / Vertrag von Lissabon“ aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia: Wikipedia.org
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